Kontakt & Terminvereinbarung


+41 76 514 04 38

E-Mail: helgard.worrall@psychologie.ch

Kontaktformular siehe unten

Häufig gestellte Fragen:

Was kostet eine Stunde und zahlt die Krankenkasse?

NEU: Ab Juli 2022 können Leistungen der psychologischen Psychotherapeuten über die Grundversicherung abgerechnet werden.

Also wie  bei einem normalen Arztbesuch.

Voraussetzung ist jedoch eine sog. „Anordnung“ Ihres Hausarztes. Bitte rufen Sie das benötigte Formular HIER ab.

Auch über die Zusatzversicherungen kann weiterhin abgerechnet werden. Die Kosten für eine Stunde Therapie (60 min) belaufen sich dann auf 150 CHF. Die Zusatzversicherungen der Krankenkassen beteiligen sich zu einem gewissen Grad. Je nachdem, welche Police Sie haben, zahlen diese zwischen 20 und 80% der Behandlungskosten. Erkundigen Sie sich bitte vorab bei Ihrer Krankenkasse, ob noch eine hausärztliche Überweisung verlangt wird für nichtärztliche Psychotherapie.Besonders wichtig für Klient/Innen im Hausarztmodell!

 

Wie komme ich zu Ihrer Praxis – auch mit ÖV?

Der Standort Kreuzlingen (HafenCenter) ist mit Bus und Bahn ausgezeichnet zu erreichen. Parkmöglichkeiten vorhanden.Der Standort Halden ist nur mit eigener Anreise (Auto, Velo) zu erreichen – dafür aber idyllisch gelegen…Parkmöglichkeit vorhanden

 

Standorte:

Praxis in Kreuzlingen
Hafenstrasse 50A
8280 Kreuzlingen
Schweiz

Praxis in Halden (Bischofszell)
Thurstrasse 3
9223 Halden – Bischofszell
Schweiz

 

Terminanfrage:

Bitte geben Sie an für WELCHEN Praxis-Standort Sie anfragen

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Wie lange dauert eine Therapie?

Da kommt ganz auf Ihre Beschwerden und Ressourcen an… mein Therapieansatz ist eher kurzzeittherapeutisch. Die meisten KlientInnen kommen erfahrungsgemäss mit 3-15 Stunden aus.

Wie schnell erhalte ich einen Termin?

In der Regel kann ich schnell (3-10 Tage) einen Ersttermin anbieten.

Kann ich auch aus Deutschland zu Ihnen kommen?

Die deutschen Privatkassen zahlen auf Antrag i.d.R. die Behandlungskosten auch für Psychotherapie in der Schweiz. Auch Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten gemäss der Richtlinie 2011/24/EU über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung („Patientenmobilitätsrichtlinie) auf Antrag.